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OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 2 K 10/98 (https://dejure.org/1999,13752)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 588
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
Der Senat teilt die Auffassung des 1. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, daß die Bestimmung des § 62 Abs. 2 LVwG a.F., nach der Verordnungen, die nicht für eine kürzere Geltungsdauer erlassen sind, 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit verlieren, nur für Verordnungen über die öffentliche Sicherheit (und Ordnung) im Sinne des § 62 Abs. 1 Satz 1 LVwG gilt, nicht jedoch für Landschaftsschutzverordnungen (Urteil vom 23.02.1994 - 1 K 14/92 - SchlHA 1994, 150).Ferner bekundet das Ausfertigungsorgan die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens (Barschel/Gebel, Kommentar zur Landessatzung, Art. 34 Anm. 1; Schl.-H. OVG, Urteil vom 23. Februar 1994, a.a.O., UA S. 13 m.w.N. - insoweit nicht abgedruckt in SchlHA 1994, 148 ff).
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist die Rechtsverordnung insgesamt verfassungswidrig und nichtig (BVerfG, Urteil vom 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 -, NJW 1999, 3253 = DVBl. 1999, 1266). - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
Die Rückwirkung von Rechtsverordnungen wird durch Art. 38 Landesverfassung nicht ausgeschlossen und ist auch im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip unter den vom Bundesverfassungsgericht für die Rückwirkung von Gesetzen geforderten Voraussetzungen zulässig (BVerfGE 45, 142, 166 f.). - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
Das Rückwirkungsverbot für belastende Gesetze findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes seinen Grund und seine Grenze (BVerfGE 88, 384, 404). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
Auf das geltende Recht kann sich der Bürger nicht verlassen, wenn die Rechtslage unklar und verworren oder lückenhaft ist und die dadurch hervorgerufene Unsicherheit durch eine klärende Regelung rückwirkend herbeigeführt wird (BVerfGE 30, 367, 388).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 KN 1/10
Wasserschutzgebührenverordnung: Festlegung des Wasserschutzgebiets - …
Die Ausfertigung geschieht durch handschriftliche Unterzeichnung eines die Authentizität des Norminhalts und die Legalität des Verfahrens bestätigenden Textes des dafür zuständigen Organs der Körperschaft, hier der zuständigen Ministerin (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, SchlAnz. - OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine …
Zum einen ergibt sich die Rechtsetzungsermächtigung aus dem zum Zeitpunkt einer Satzung geltenden Gesetz (vgl. zur Rechtsverordnung Urt. d. Senats v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, NVwZ-RR 2000, 588). - OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit
Mit der Ausfertigung wird ferner beurkundet, dass der ausgefertigte Text mit der vom zuständigen Organ beschlossenen Fassung der Satzung (einschließlich etwaiger zeichnerischer Inhalte wie etwa bei beigefügten Karten und Plänen) wörtlich übereinstimmt (Identitäts- oder Authentizitätsnachweis) und dass die Satzung nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts zustande gekommen ist (Legalitätsnachweis, vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 18.11.1991 - 14 N 89.1153 -, EzKommR Nr. 2442.10 sowie Senatsurteil v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, NordÖR 2000, 103 = NVwZ-RR 2000, 587 = SchlHA 2000, 20). - OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2011 - 4 KN 1/10
Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die …
Die Ausfertigung geschieht durch handschriftliche Unterzeichnung eines die Authentizität des Norminhalts und die Legalität des Verfahrens bestätigenden Textes des dafür zuständigen Organs der Körperschaft, hier der zuständigen Ministerin (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, SchlAnz.